In der gesundheitspolitischen Diskussion über die Versorgungsstrukturen im Krankenhaussektor stehen derzeit öffentliche Einrichtungen im Vordergrund. Die von den Parteien vorgelegten Wahlprogramme 2011 im Land Berlin bestätigen diesen Befund nicht nur, sondern bekräftigen ihn erkennbar über die Parteigrenzen hinweg. In nahezu allen Wahlprogrammen werden allein die beiden öffentlichen Krankenhäuser Charité und Vivantes in die Überlegungen zur Weiterentwicklung einbezogen. Alle Parteien setzen sich für eine ausreichende Investitionsfinanzierung der öffentlichen (!) Krankenhäuser ein. Die Betrachtung anderer, freigemeinnütziger oder privater Leistungserbringer fällt vollständig aus.
Davon betroffen sind auch die dreizehn evangelischen Krankenhäuser. Dies ist weder in der Sache angemessen, noch rechtlich vertretbar! Nach § 4 Abs. 1 KHG erfolgt die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser durch die Übernahme der Investitionskosten im Wege der öffentlichen Förderung. Trägervielfalt und Subsidiarität sind im Rahmen der Krankenhausentwicklung sicher zu stellen. Damit verbunden ist das Verbot, öffentliche Krankenhäuser vorrangig im Rahmen der Investitionsfinanzierung zu behandeln. Eine ausreichende Finanzierung freigemeinnütziger und damit auch der evangelischen Krankenhäuser ist durch das Land zu gewährleisten.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Bedeutung evangelischer Krankenhäuser für die Gesundheitsversorgung in Berlin auf und soll die Politik an ihre Verantwortung gegenüber einem zentralen Leistungserbringer in dieser Stadt erinnern.
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Verband Evangelischer Krankenhäuser und stationärer Pflegeeinrichtungen in Berlin-Brandenburg Paulsenstr. 55/56 12163 Berlin Tel.: 030/82097-302
URL: http://www.vekp.de/Navigation/Pflegeeinrichtungen/Einrichtungen/Verband/VEK%20Pressemitteilung_1310992823